Kanton St. Gallen lenkt ein und bewilligt Gesuche für Homeschooling

2022-09-02 18:30:31 By : Ms. Sunny Gu

Im Kanton St. Gallen haben mehrere Eltern einen Durchbruch beim Homeschooling erreicht. Nachdem das St. Galler Verwaltungsgericht ihre Beschwerden gutgeheissen hat, erhalten sie vom Bildungsrat nun die provisorische Bewilligung für den privaten Unterricht.

Theoretisch ist das Homeschooling im Kanton St. Gallen erlaubt, aber praktisch sind die Auflagen so streng, dass die Gesuche seit Jahren nicht mehr bewilligt wurden. «In diesem Jahr scheiterten bereits 20 Elternpaare, die beim Bildungsrat ihre Gesuche auf Basis des Konzepts des Vereins Homeschooling St. Gallen einreichten», bestätigt die Vereinspräsidentin Manuela Bischof gegenüber Keystone-SDA einen Bericht in der «Linth Zeitung».

Drei Familien wehrten sich vor St. Galler Verwaltungsgericht und bekamen Recht. Am 22. August publizierte das Gericht seine Entscheide von Mitte Juni, wonach der Bildungsrat Homeschooling nicht prinzipiell verbieten darf.

Werde im Kanton St. Gallen jeglicher private Einzelunterricht und damit Homeschooling unterbunden, liege dies nicht in der Kompetenz des Bildungsrats, sondern wäre im Gesetz zu regeln. Solange dies nicht der Fall ist, hätte das Bildungsdepartement aufgezeigt müssen, mit welchen Massnahmen die Erziehung zur Gemeinschaftsfähigkeit sichergestellt werden kann.

Der Bildungsrat müsse die Gesuche anhand der besonderen Umstände des konkreten Einzelfalls ernsthaft prüfen, heisst es weiter. Das Bewilligungsverfahren habe sich stattdessen auf einen Hausbesuch und einer Besichtigung der Räumlichkeiten beschränkt.

«Für uns sind die Urteile ein Meilenstein», sagt Bischof. Plötzlich sei es sehr schnell gegangen. Die drei Familien und sieben neue Gesuchsteller haben am 31. August eine provisorische Bewilligung für das Homeschooling erhalten. «Die Auflagen sind relativ happig» so Bischof. Auf 13 Seiten habe das Bildungsdepartement die Anforderungen aufgelistet.

Das Konzept des Vereins Homeschooling St. Gallen müsse überarbeitet werden. Eine Lerngruppe habe aus mindestens drei Kindern zu bestehen und der Anteil des Präsenzunterrichts dürfe nicht unter 70 Prozent liegen.

Im Vereinskonzept macht der Anteil des Unterrichts in der Lerngruppe sowie in gemeinschaftlichen Aktivitäten 65 Prozent aus. Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan 21, verwendet werden sollen die im Kanton St. Gallen üblichen Lehrmittel. «Wir wollen grundsätzlich denselben Stoff vermitteln wie die Volksschule, einfach auf eine andere Art und Weise», erklärt Bischof.

Die betroffenen Kinder gehen zurzeit noch in die öffentliche Schule. «Die Eltern sind jetzt zuerst einmal gefordert und müssen sich organisieren», sagt Bischof. Die provisorischen Bewilligungen seien auf zwei Schuljahre beschränkt.

In einem Fall war geplant, einen Elfjährigen durch seine Mutter, die ausgebildete Primarlehrerin und Heilpädagogin ist, zu unterrichten; nicht isoliert, sondern in einer Lerngruppe zusammen mit drei Kindern von zwei anderen Familien.

Manuela Bischof glaubt nicht, dass nun eine Welle von Gesuchen auf den Kanton zukomme: «Vielleicht fühlt sich die eine oder andere Familie inspiriert.» Viele der rund 50 Vereinsmitglieder wollten nur ein Kind zuhause unterrichten, die anderen aber wie bisher in der Volksschule lassen. (sda)

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