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Beim Umgang mit Gefahrstoffen müssen neben Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und Technischen Regeln für Gefahrstoffe u.a. auch SVHC (Substances of very high concern) und CMR (Carcinogenic, Mutagenic and toxic to Reproduction) berücksichtigt werden. Wenn Vorschriften geändert oder neue Kandidaten in die SVHC-Liste aufgenommen werden, müssen Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen aktualisiert werden. Mit einer geeigneten HSEQ-Software soll dies mit geringem Aufwand gelingen.
Nach § 6 GefStoffV muss der Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung Informationen von seinen Lieferanten einholen. Die wichtigste Informationsquelle bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB) . Da eine aktuelle Fassung verwendet werden muss, empfiehlt sich, turnusmäßig alle zwei Jahre aktuelle Versionen anzufordern. Der Lieferant von Gefahrstoffen ist verpflichtet, diese Informationen bereitzustellen. Das Bereitstellen im Internet genügt dann, wenn der Kunde hierüber bei Erstlieferung informiert wird und bei Änderungen des SDB per E-Mail benachrichtigt wird. Diese Vorgehensweise setzt jedoch voraus, dass der Kunde über einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse verfügt und diesem Lieferweg zugestimmt hat.
Der Arbeitgeber muss das Sicherheitsdatenblatt dann auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben überprüfen und ggf. beim Lieferanten ein korrektes Sicherheitsdatenblatt anfordern. Hintergrund für diese Plausibilitätsprüfung gem. GefStoffV in Verbdg. mit TRGS 400 ist, dass Sicherheitsdatenblätter häufig fehlerhaft sind: So stellt z. B. eine Studie des Überwachungsprojekts „REACH-EN-FORCE 6“ (REF-6) fest, dass 44 % aller Sicherheitsdatenblätter nicht rechtskonform sind. Korrekte Angaben sind jedoch die Basis für den sicheren Umgang und geeignete Schutzmaßnahmen wie Persönliche Schutzausrüstung.
Grundsätzlich muss beim Umgang mit Gefahrstoffen ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt werden (§ 6 Abs. 12 GefStoffV). Relevante Daten liefert i.W. das Sicherheitsdatenblatt. Folgende Daten müssen - mit Verweis auf das SDB - mindestens enthalten sein:
Gefahrstoffkataster werden häufig als Excel-Tabellen erstellt. Daten sind dann oft nicht auf dem aktuellen Stand, die Aktualisierung ist zeitaufwändig.
Auf der Grundlage von Informationen und Ergebnissen aus der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Sie müssen den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit zugänglich gemacht werden, möglichst in der Nähe des Arbeitsplatzes z. B. als Aushang. Betriebsanweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache verfasst sein, d. h. für nicht deutschsprachige Beschäftigte sind eventuell Übersetzungen erforderlich.
Funktionale Sicherheit ist in der Prozessindustrie von entscheidender Bedeutung. PROCESS widmet diesem Thema daher am 21. Juni 2022 in Form des SIL-Forums bereits zum zweiten Mal eine eigene Plattform. Im Fokus der Veranstaltung stehen Exklusiv-Workshops zu ausgewählten Themen rund um Safety & Security. Die Teilnehmer profitieren von Lösungsansätzen und Experten-Tipps für den beruflichen Alltag.
Betriebsanweisungen müssen mindestens folgende Informationen enthalten:
Beim Festlegen von Schutzmaßnahmen müssen neben Sicherheitsdatenblättern auch beachtet werden (TRGS 555):
Zusätzlich können auch weitere Informationen, wie Technische Merkblätter herangezogen werden.
Bei jeder „maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen“, z. B. bei geänderter Einstufung des verwendeten Gefahrstoffs, muss geprüft werden, ob zugehörige Betriebsanweisungen noch aktuell sind oder angepasst werden müssen. Und schließlich müssen Beschäftigte anhand von Betriebsanweisungen unterwiesen werden.
Die REACH-Verordnung sieht ein mögliches Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern (SVHC)) vor. Der Status als SVHC-Stoff wird offiziell durch die ECHA bestätigt, indem sie den Stoff in der sog. Kandidatenliste auf ihrer Homepage veröffentlicht. Damit ergibt sich zwar noch keine Zulassungspflicht, aber weitreichende Informationspflichten in der Lieferkette, die auch Verbrauchern nützen. Zusätzliche Verpflichtungen gelten für Hersteller oder Importeure. Sie müssen immer sechs Monate nach Veröffentlichung eines Stoffnamens in der Kandidatenliste die ECHA unterrichten, in welchen Erzeugnissen der Stoff mit einem Anteil von mehr als 0,1 % enthalten ist. Voraussetzung ist, dass der Hersteller oder Importeur insgesamt 1 t/a des Stoffes herstellt oder importiert.
Die Kandidatenliste wird laufend aktualisiert. Im Juni 2022 wurde N-(hydroxymethyl)-acrylamid in die Liste aufgenommen.
Die Liste enthält CMR-Stoffe (KMR-Stoffe), die
Die CMR-Liste wird laufend aktualisiert und steht ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Zuletzt wurde Titandioxid als krebserzeugend (Carc. 2, H351) neu eingestuft.
Fazit: Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz müssen geltende Vorschriften kennen und umsetzen, das gilt auch bei Änderungen. Geeignete Software erleichtert die Arbeit erheblich, auch im Hinblick auf erforderliche Aktualisierungen, z. B. durch automatisches Einlesen von Sicherheitsdatenblättern sowie das Aktualisieren von Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen auf Knopfdruck.
Experten im Arbeits- und Umweltschutz von Qumsult unterstützen Unternehmen aller Branchen und Größen beim Gefahrstoffmanagement, auch als externe Beauftragte sowie bei Aufbau und Pflege eines individuellen Gefahrstoffkatasters.
Ihre Erfahrungen sind in die eigens entwickelte HSEQ-Software „Web SARA“ eingeflossen. Eine neue Funktionalität soll die Arbeit erheblich erleichtern: PDF-Sicherheitsdatenblätter können automatisch eingelesen werden. Ein mühsames Abtippen oder „Kopieren und Einfügen“ der Daten ist nicht mehr nötig, denn das erledigt jetzt eine KI (künstliche Intelligenz) mit möglichst plausiblen Daten im Hintergrund. Auch die geforderte Plausibilitätsprüfung wird einfacher: Anwender erhalten Hinweise der KI zu fehlenden oder fehlerhaften Angaben und können diese ergänzen bzw. korrigieren. Aus den eingelesenen Daten des Sicherheitsdatenblatts entsteht ein individuelles Gefahrstoffkataster. Betriebsanweisungen können auf Knopfdruck erstellt werden, damit wird auch der Aufwand für deren Aktualisierung verringert.
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Rechtliche Vorgaben bezüglich Gefahrstoffen müssen eingehalten werden. Mit Web-Sara-Gefahrstoffe können Nutzer ihre Gefahrstoffe rechtskonform managen. SVHC-Inhaltsstoffe werden hervorgehoben und Nutzer können Gefahrstoffe mit SVHC filtern. Und CMR-Stoffe werden aufgrund entsprechender H-Sätze erkannt und hervorgehoben, auch hier ist ein Filtern von Stoffen und Gemischen mit CMR-Eigenschaft möglich. So erhalten Unternehmen einen schnellen Überblick über SVHC- bzw. CMR-Stoffe. Anwender können Web Sara auch für den Gefahrstoffcheck nutzen: Sowohl für Stoffe als auch für Gemische werden SVHC- bzw. CMR-Eigenschaft automatisch angezeigt. Dabei berücksichtigt die Software immer den aktuellen Stand der geltenden Kandidatenliste.
Interessierte können die Software kostenlos 30 Tage lang testen oder die neue Funktionalität im Rahmen eines Web-Meetings vom Schreibtisch aus kennenlernen.
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